Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Internet-Plattformen wie EBAY, Amazon usw. sind ab 01.01.2023 verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Transaktionen auf ihrer Seite zu melden.
Auch gebrauchtnotenbörse.de ist davon betroffen.
Die Meldung muß erfolgen
- bei 30 und mehr Verkäufen pro Kalenderjahr
- oder bei einem Gesamtverkaufswert von 2.000 EURO und mehr pro Kalenderjahr
Wenn Sie einen von diesen Werten erreicht haben, werden Sie von gebrauchtnotenbörse.de benachrichtigt und um Bekanntgabe der Steuer-ID und gegebenenfalls auch der Umsatzsteuer-ID gebeten.
An das BZSt müssen von uns bis zum 31.01. des folgenden Jahres folgende Daten gemeldet werden:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift
- die Steuer-ID
- Umsatzsteuer-ID sofern vorhanden
- Anzahl der Verkäufe
- Verkaufserlöse
Sie werden von uns über die an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten informiert.